Das LG Kleve hat Audi zu Schadensersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt, Az. 3 O 6/21. Audi muss das streitgegenständliche Fahrzeug, einen Audi A6 3.0 TDI Euro 6 mit dem Motortyp EA897 zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Auf den Kaufpreis hat sich die Klagepartei eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen zu lassen.
Das Kraftfahrt-Bundesamt hat für das Modell einen Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems angeordnet.