Das LG Karlsruhe hat Audi mit Urteil vom 23.07.2021, Az. 4 0 125/21 zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
In dem streitgegenständlichen Fahrzeug, ein Porsche Cayenne S 4.2 l TDI, Euro 5 ist eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Das KBA rief das streitgegenständliche Fahrzeug wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurück.
Das LG Karlsruhe führte aus, dass die Audi AG in sittenwidriger Weise einen in unzulässiger Weise manipulierten Motor hergestellt habe.
Das streitgegenständliche Fahrzeug ist unter der Rückrufaktion ALA1 bereits von einem amtlichen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt betroffen.
Audi muss als Hersteller des Motors den Porsche Cayenne S zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung (für die gefahrenen Kilometer) erstatten.