LG Heilbronn contra Audi und Porsche, Porsche Cayenne 4.2 Euro5

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Das LG Heilbronn hat Audi und Porsche als Gesamtschuldner mit Urteil vom 01.07.2021, Az. I 3 0 4/21 zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.

In dem streitgegenständlichen Fahrzeug, ein Porsche Cayenne S 4.2 l TDI, Euro 5 vom Motortyp EA898 ist eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut. Das KBA rief das streitgegenständliche Fahrzeug wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurück. Das LG Heilbronn führte aus, dass die Audi AG in sittenwidriger Weise einen in unzulässiger Weise manipulierten Motor hergestellt habe. Der Porsche AG warf das LG Heilbronn dagegen vor, in sittenwidriger Weise ein Fahrzeug hergestellt und in der Verkehr gebracht zu haben, das über einen in unzulässiger Weise manipulierten Motor verfügte.

Das streitgegenständliche Fahrzeug ist unter der Rückrufaktion ALA1 bereits von einem amtlichen Rückruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt betroffen.

Audi und Porsche müssen als Hersteller des Motors bzw. des Fahrzeugs den Porsche Cayenne S zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung (für die gefahrenen Kilometer) erstatten.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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