LG Hagen verurteilt VW zum Rücktritt

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Auch das LG Hagen hat am 16.3.2017, 4 O 93/16, VW als Hersteller in einem weiteren VW-Abgasskandal-Fall verurteilt. Das LG Hagen billigte den bereits im Januar 2016 erklärten Rück­tritt des Klägers, welcher das Fahrzeug direkt von VW erworben hatte, und verurteilte VW zur Erstattung des Kauf­preises abzüglich der gezogenen Nutzungen (zurückgelegte Km). Wie das LG München sah auch das LG Hagen eine Aufforderung zur Nach­erfüllung mit Frist­setzung als entbehr­lich an, da VW ohnehin wegen der fehlenden Freigabe der Änderungen im Motor und an der Motorsteuerung nicht in der Lage gewesen wäre, die Mängel inner­halb einer angemessenen Frist zu beheben.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de