LG Flensburg contra VW

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Wieder waren wir gegen VW vor dem LG Flensburg erfolgreich.

Mit Urteil vom 29.03.2019 verurteilte das LG Flensburg, 3 O 226/18 VW zum Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung aus § 826 BGB.

Wollen auch Sie Ihren Diesel mit Manipulationssoftware los werden und den Kaufpreis zurück erhalten, auf den Sie sich lediglich als Nutzungsentschädigung die von Ihnen gefahrenen Kilometer anrechnen lassen müssen, kontaktieren Sie uns.

Wir helfen Ihnen Ihren Anspruch erfolgreich durchzusetzen.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de