Das LG Düsseldorf hat VW mit Urteil vom 17.07.2020, 11 O 190/18 wegen sittenwidriger vorsätzliche Schädigung nach § 826 BGB zu Schadenersatz verurteilt. VW muss den streitgegenständlichen VW Golf VII 2.0 TDI mit dem Motortyp EA288 zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Die Klagepartei muss sich die gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Weiter hat das LG Düsseldorf der Klagepartei deliktische Entziehungszinsen zugesprochen.
LG Düsseldorf contra VW beim EA288
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Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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