Das LG Aachen hat VW mit Urteil vom 04.05.2021, Az.: 10 O 486/20 zu Schadenersatz wegen voprsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
VW muss das streitgegenständliche Fahrzeug, einen VW T6 California 2.0 TDI 4-Motion (Bulli) mit dem Motortyp EA288 und der Abgasnorm Euro 6 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.
Damit reiht sich das LG Aachen in eine Reihe von Gerichten ein, die bei dem Motortyp EA288 unzulässige Abschalteinrichtungen sehen und damit den Abgasskandal 2.0.
Das LG Aachen betonte in seiner Entscheidung, dass in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, indem das Fahrzeug über eine vorprogrammierte Fahrkurve verfügt, die den Prüfstand erkennt.