Das LG Aachen hat VW mit Urteil vom 22.04.2021, Az.: 1 O 478/20 zu Schadenersatz wegen voprsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
VW muss das streitgegenständliche Fahrzeug, einen VW Beetle mit dem Motortyp EA288 und der Abgasnorm Euro 6 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.
Damit reiht sich das LG Aachen in eine Reihe von Gerichten ein, die bei dem Motortyp EA288 unzulässige Abschalteinrichtungen sehen und damit den Abgasskandal 2.0.
Das LG Aachen betonte in seiner Entscheidung, dass in dem Motor eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist, indem das Fahrzeug über eine vorprogrammierte Fahrkurve verfügt, die den Prüfstand erkennt. In dem Fahrzeug war die sog. Fahrkurvenerkennung implementiert. Mit Hilfe dieser Funktion erkennt die Motorsteuerung, ob sich das Fahrzeug im Prüfmodus des NEFZ befindet. Ist das der Fall, wird der Stickoxid-Ausstoß reduziert. Im realen Straßenverkehr wird das Fahrzeug jedoch mit einer niedrigeren Abgasrückführungsrate betrieben, so dass der Stickoxid-Ausstoß wieder steigt. Diese Umschaltlogik ist eine unzulässige Abschalteinrichtung.