Landkreis Wittmund nimmt Stilllegung zurück

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Im Landkreis Wittmund wurde nach der Androhung des KBA ein VW Amarok mit Stilllegungsbescheid des Landkreises stillgelegt, weil der Halter sich geweigert hatte, das von VW entwickelte Software-Update aufspielen zu lassen.

Doch hatte dieser Bescheid nicht lange Bestand, denn das Landratsamt hob den Stilllegungsbescheid mit der Begründung auf, dass „die Beseitigung des Mangels kann laut mir folgendem Gutachten nicht durchgeführt werden, da nicht bekannt ist, wie der Mangel abgestellt werden kann, ohne dass weitere Schäden am Fahrzeug dadurch verursacht werden“.

Es bleibt abzuwarten, wie die anderen Zulassungsstellen in Deutschland diese Thematik angehen werden.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Tel.: 0461-97 88 78 18
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