Das KG Berlin entschied mit Urteil vom 26.9.2019, 4 U 70/19 dass der Käufer eines von Abgasmanipulationen betroffenen VW Touran 1,6 TDI Anspruch auf Lieferung eines mangelfreien Fahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion hat.
Damit hat ein weiteres Oberlandesgericht im Abgasskandal verbraucherfreundlich entschieden – unabhängig davon, ob es um Ansprüche auf Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs oder um die Rückabwicklung des Kaufvertrags wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung geht.
Dabei ist das Urteil des KG Berlin an Deutlichkeit nicht zu überbieten. Der Kläger hat nicht nur Anspruch auf die Lieferung eines Neufahrzeugs, er muss sich auch keine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen. Nach Ansicht des KG Berlin ist die Rechtslage zudem so eindeutig, dass es noch nicht einmal die Revision zuließ, sodass das Urteil bereits rechtskräftig ist.