KBA ruft VW Touareg zurück

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Wie bereits berichtet hat VW seinen Kurs hinsichtlich der Abgasmanipulation nicht geändert. Jüngst wurde bekannt, dass in den VW Touareg Modellen mit dem 3.0 l V6 TDI Agregat eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist.

Das KBA hat jetzt den Rückruf der 57.600 (weltweit, davon 25.800 in Deutschland) betroffenen Fahrzeuge angeordnet.

Bei den betroffenen Fahrzeugen handelt es sich um Modelle mit dem 3 l V6 Motor der Modelljahre 2014 bis 2017 mit Euro 6 Norm.

Vor dem Hintergrund, dass der VW Abgasskandal im September 2015 bekannt wurde und hier nun, ähnlich wie beim aktuellen VW T6 (s. hier: http://vw-abgasskandal-diesel.de/vw-stoppt-auslieferung-des-t6-multivan/), VW weiterhin in aktuelle Motoren aus 2017 unzulässige (illegale) Abschalteinrichtungen verbaut, schwingt mehr als nur ein „Geschmäckle“ mit. VW verhält sich weiterhin wissentlich und willentlich (= vorsätzlich) rechtswidrig.

VW täuscht die Kunden, die Händler und die Behörden, um den eigenen Gewinn zu maximieren.

Sind Sie auch betroffen und wollen Ihr Fahrzeug gerne an VW zurückgeben, dann kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen Ihre Ansprüche gegen VW durchzusetzen.

Hier können Sie Ihren aktuellen Fahrzeugwert, die Nutzungsentschädigung und den Preis/km berechnen:

Foto: Alexander-93 / CC BY

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de