Fiat gibt Zeitschaltuhr zu

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In einem Verfahren vor dem LG Kempten, Az.:13 O 1595/21, hat der Rechtsanwalt von Fiat nunmehr eingeräumt, dass die Abgasreinigung nach 22 Minuten reduziert wird. So wurde ausgeführt, dass die Abschaltung aus Motorschutzgründen notwendig sei. Der Anwalt sprechen dabei von einer „Modulation“ der Abgasrückführung (AGR).

Geradezu abenteuerlich bzw. absurd ist die Begründung, die seitens Fiat angebracht wird. Denn Fiat will von mehr als 100.000 Nutzern Daten aus über 35 Millionen Fahrten gesammelt haben, die zu dem Ergebnis kommen, dass der weitaus größte Teil der Fahrten mit einem Dieselfahrzeug nicht länger als 22 Minuten dauerte und längere Fahrten nur in 19 % der Fälle vorkämen.

Weiter geht Fiat davon aus, dass längere Fahrten im Wesentlichen außerstädtisch stattfinden und dort (außerstädtisch) die Abgasreinigung wegen der höheren Belastung des Motors ohnehin schrittweise reduziert werden müsse.

Aus Sicht von Fiat stellt Ihre Zeiztschaltuhr (Abschaltung der Abgasreinigung nach 22 Minuten) somit einen vernünftigen Kompromiss zwischen dem Motorschutz und einer wirksamen Abgasreinigung dar. Unglaublich!

Mit diesem Vortrag räumt Fiat bzw. Stellantis nunmehr aber die Verwendung der Zeitschaltuhr und damit der unzulässigen Abschalteinrichtung ein, was die Erfolgsaussichten einer Klage massiv erhöht.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Tel.: 0461-97 88 78 18
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