Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die Einrichtung einer Diesel-Fahrverbotszone in Essen mit Teilen der Autobahn 40 angeordnet.
Das Verwaltungsgericht bestimmte, dass in der neuen Zone in Essen vom 1. Juli 2019 an nur noch Dieselfahrzeuge der Schadstoffklasse 5 oder höher, vom 1. September an dann nur noch Dieselfahrzeuge der Klasse 6 fahren dürfen. In Gelsenkirchen soll die Kurt-Schumacher-Straße bereits vom 1. Juli an nur noch für Euro-6-Diesel befahrbar sein. Für Gewerbetreibende soll es jeweils Ausnahmen geben.
Insbesondere im Ruhrgebiet könnten weitere Fahrverbote auf Autobahnen hinzukommen.
Aufgrund der Vielzahl der Städte, die bereits Fahrverbote verhängt haben, bzw. ab 2019 verhängen werden, und des offenen Geheimnisses, dass weitere Fahrverbote hinzukommen werden, sollten vom Abgasskandal Betroffene jetzt handeln. Ansprüche gegen VW verjähren am 31.12.2018!!!
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