Erster Fall beim BGH

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Die erste Klage eines vom VW Abgasskandal betroffenen Kunden liegt inzwischen am Bundesgerichtshof (BGH). Diese könnte für den VW Konzern sehr gefährlich werden. Denn eine Grundsatzentscheidung des BGH zugunsten des Käufers könnte eine Klage-Lawine von bisher zögerlichen Kunden auslösen. Wobei die Verjährung zum Ende des Jahres (2018) droht, so dass ein zu langes Zuwarten nachteilig wäre.

Volkswagen hat bereits zahlreiche Verfahren vor diversen Oberlandesgerichten bestritten. Nach Angaben eines VW-Sprechers gibt es „etwa ein Dutzend“ Urteile, davon sei nur ein einziges vom Kläger gewonnen worden. Dieses kommt aus Köln und wir hatten entsprechend berichtet. Das klingt auf den ersten Blick sehr erfolgreich für die Wolfsburger, ist allerdings nur die halbe Wahrheit. Denn in vielen OLG-Verfahren hat VW im letzten Moment die Notbremse gezogen. Wenn sich eine Niederlage abzeichnete, was sich aus zahlreichen Hinweisbeschlüssen der OLGs ableiten lies, auch hierüber hatten wir berichtet, schloss VW einen Vergleich mit der Klagepartei.

So auch am OLG Karlsruhe. Dort war für den 26.6.2018 die Urteils-Verkündung in sechs Verfahren gegen VW angesetzt. Doch alle Termine wurden kurzfristig abgesagt. Vier davon wegen einer „außergerichtlichen Vergleichsvereinbarungen“, wie ein Sprecher bestätigt. Zuvor hatte der 17. Zivilsenat des OLG Karlsruhe in seinen Terminsverfügungen unmissverständlich klar gemacht, dass er die Klagen der VW-Kunden für berechtigt hält: Die Richter schrieben von einer „Lieferung einer mangelhaften Kaufsache“ und stellten fest: „Diese Pflichtverletzung dürfte erheblich sein.“ Deshalb spreche „vieles dafür“, dass der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten darf – und zwar „unabhängig davon“, ob Volkswagen eine arglistige Täuschung oder ähnliches angelastet werden kann, „wofür allerdings … einiges spricht“. Nach alledem ist es nicht verwunderlich, dass VW die Forderungen der Klageparteien großzügig erfüllt, ohne Urteile abzuwarten. VW möchte offensichtlich verhindern, dass höherinstanzliche Urteile gegen das Unternehmen gesprochen werden, was wir bereits mehrfach berichteten. VW bestreitet diese Taktik vehement und erklärt, die Vergleiche dienten vielmehr dazu, die Beziehung zu den Kunden zu erhalten – anstatt sich zu zerstreiten.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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Tel.: 0461-97 88 78 18
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