DUH gewinnt gegen Bundesverkehrsministerium

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Die Deutsche Umwelthilfe DUH gewinnt auch ihren zweiten Prozess gegen das Bundesverkehrsministerium.

Diesmal ging es um die Herausgabe des von VW im November 2015 übermittelte Dokument zu den seinerzeit eingestandenen falschen CO2-Werten bei 800.000 Fahrzeugen. Das Bundesverkehrsministerium hielt dieses Dokument seit 2 Jahren zurück.

Das VG Berlin hat am 19.12.2017 (VG 2 K 236.16) nun entschieden, dass das Ministerium dieses Dokument herauszugeben hat. Die Informationsfreiheit der Öffentlichkeit geht den Interessen des Verkehrsministeriums vor.

Vorangegangen war, dass das Verkehrsministerium die Unterlagen nur vollständig geschwärzt (selbst Ländernamen, also Begriffe wie „Deutschland“, „Europa“ oder „restliche Welt“ wurden geschwärzt), das Dokument bestand nur noch aus schwarzen Balken und war nicht lesbar, herausgegeben hatte.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de