Dieselfahrverbote ab 2019 auch in Stuttgart

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Ab 2019 wird es eine Fahreinschränkung in der grünen Umweltzone für ältere Diesel Euro 4 und schlechter geben mit einer Übergangsregelung für die Anwohner und angemessenen Ausnahmen für Handwerker und Lieferverkehre, teilte nun Andreas Schwarz von der grünen Landtagsfraktion in Baden-Württemberg mit.

Das geht der Deutschen Umwelthilfe nicht weit genug: Sie verlangt, dass es keine Ausnahmeregeln für Anwohner geben und auch Fahrzeuge mit Abgasnorm Euro 5 auf besonders belasteten Strecken nicht fahren sollten. Deshalb läuft gerade ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart. Der Prozessausgang wird mit Spannung erwartet.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
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