Die neuen EURO-Normen und Kfz-Steuer

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Seit dem 1.9.2017 ist die neue Abgasprüfung für die Typzulassungen in Kraft. Danach erhalten neue Autos vom Kraftfahrt-Bundesamt nur noch dann eine Typgenehmigung, wenn sie den Abgasnormen 6c und 6d-TEMP entsprechen. Dabei sind die Grenzwerte gleich geblieben, es wird nur anders gemessen: Die Autos müssen das Einhalten der Emissionsgrenzen auf dem Rollenprüfstand statt nach dem NEFZ-Testzyklus nun nach der deutlich strengeren WLTP-Norm beweisen (Euro 6c).

Darüber hinaus wird das Abgasverhalten jetzt auch auf der Straße geprüft, mit einer sog. RDE-Messung (Euro 6d-TEMP). Durch die „Real Drive Emission“-Messung wird geprüft, wie das reale Abgas-Emissionsverhalten auf der Straße ist. Dafür fährt ein Prüfer mit einem Fahrzeug, das mit dem Messsystem PEMS (Portable Emissions Measurement System) ausgerüstet ist im normalen Straßenverkehr.

Beide EURO-Normen gelten seit 1. September 2017 für alle neuen Typzulassungen und ab 1. September 2018 dann für alle Neuwagen. Euro 6c übernimmt die Grenzwerte von Euro 6 (2014/15), sie müssen jetzt aber nach dem WLTP-Zyklus (Worldwide Harmonized Light-Duty Vehicles Test Procedure) bestimmt werden.

Für Ottomotoren mit Direkteinspritzung gelten nun zudem die geringeren Werte für Rußpartikelausstoß, die seit Euro 6 bereits für Dieselmotoren galten. Immer mehr Autos mit Benzinmotor kommen daher jetzt – wie Diesel – mit Rußpartikelfilter auf den Markt. Das ist auch der Grund, warum es derzeit Engpässe bzw. Produktionsstopps gibt. So ist z.B. bei Porsche seit geraumer Zeit kein Neufahrzeug bestellbar.

Parallel gültig ist die Abgasnorm Euro 6d-TEMP, sie sieht eine zusätzliche Messung auf der Straße (RDE-Verfahren) vor. Die hier ermittelten Werte dürfen die im Labor abgeprüften übersteigen, aber nur um den Faktor 2,1. Die Emissionen dürfen also auf der Straße etwas mehr als doppelt so hoch sein. Dieser sog. „Konformitätsfaktor“ sinkt ab 2020 (Euro 6d) auf 1,5.

Dem WLTP-Testaufbau liegen reale Nutzungsdaten ganz normaler Autofahrer aus China, den USA, Indien oder Europa zugrunde. Im Unterschied zu NEFZ müssen neue Autos für die Typgenehmigung jetzt länger fahren (30 statt 20 Minuten), mit weniger Stillstand (13 Prozent statt 25 Prozent), bei höheren Geschwindigkeiten (im Schnitt Tempo 46, bis zu Tempo 131 statt 34/120 km/h) und auch bei kälteren Temperaturen.

Auch die Reichweiten-Angabe von E-Autos wird so deutlich realitätsnäher. Zudem muss der Einfluss zahlreicher Sonderausstattungen auf die CO2-Emissionen separat ermittelt werden. So dass das Extragewicht durchs Schiebedach oder der Mehrverbrauch durch breitere Reifen nun in die Werte einfließen. Im Konfigurator wird dann künftig der Mehrverbrauch mit Sonderausstattung angezeigt.

Weil sich in dem neuen Testverfahren der Verbrauch und damit die CO2-Emissionen erhöhen – Experten gehen von durchschnittlich 20 Prozent aus –, wird auch die nach dem CO2-Ausstoß bemessene Kfz-Steuer teurer, eine Anpassung ist nicht vorgesehen.

Steigt der Verbrauch des gleichen Fahrzeugs nach Änderung der Norm um zehn, 20 oder mehr Prozent, dann muss der Halter entsprechend mehr Kfz-Steuer bezahlen. Das gilt nur für alle neu zugelassenen Fahrzeuge ab dem 1. September 2018, für bereits zugelassene Fahrzeuge besteht Bestandsschutz.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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Tel.: 0461-97 88 78 18
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