Das Bundesverwaltungsgericht wies am heutigen Dienstag, den 27.02.2018, die Revision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen die von örtlichen Verwaltungsgerichten geforderten Fahrverbote zurück. Diese Urteile sind nicht zu beanstanden. Das Bundesverwaltungsgericht hält die Fahrberbote für Dieselfahrzeuge grundsätzlich für zulässig. Eine Vorlage beim Europäischen Gerichtshof sieht das Gericht nicht für erforderlich.
Durch dieses Urteil ist nun geklärt, dass Städte, in welchen die Grenzwerte für Stickoxide (NOx) nicht eingehalten werden, Fahrverbote für Dieselfahrzeuge aussprechen dürfen. Diese Fahrverbote könnten verhältnismäßig gestaltet und umgesetzt werden.
Damit greift ein drohendes Fahrverbot als weiteres Argument gegen VW, Daimler und Co bzgl. des Abgasskandals.