VW kommt nicht aus den Schlagzeilen raus

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Der VW Konzern sorgt weiter für Schlagzeilen. Aktuell geht es zwar nicht um Diesel, sondern um die Sportwagen Ikone Porsche 911.

Es geht dabei um fehlerhafte Verbrauchswerte des 911. Betroffen von den falschen Verbrauchsangaben sollen die Baujahre 2016 und 2017 sein. Warum die 11er mehr Benzin verbrauchen und deshalb auch mehr CO2 ausstoßen, als in der Typgenehmigung vermerkt, ist bislang unklar. Ersten Stimmen zu Folge soll ein falscher Wert für den Luftwiderstand auf dem Prüfstand verwendet worden sein.

Für VW und dessen Tochter Porsche ist diese Abweichung in den CO2 Werten jedoch gravierend, wenn die Differenz mehr als zehn Prozent über der ursprünglichen Angabe liegt. Dann liegt nach der deutschen Rechtsprechung ein Mangel vor, der auch erheblich ist und somit den Kunden berechtigt, Ansprüche auf Schadensersatz, Minderung oder sogar Rücktritt vom Kaufvertrag geltend zu machen.

Denkbar sind aber auch Nachforderungen der Steuerbehörden, weil das Fahrzeug einen höheren CO2-Ausstoß hat und deshalb höhere Kfz-Steuern fällig werden, so dass auch hier ein Schadenersatzanspruch des Kunden lauert.

Zusätzlich verhängen sowohl die amerikanischen als auch die deutschen Behörden bei Verstößen gegen das Zulassungsverfahren hohe Geldstrafen. In Deutschland können dies bis zu 5000 Euro pro Auto sein.

Es bleibt abzuwarten, was der Grund für die Abweichung ist und vor allem wieviel die Abweichung ausmacht (10% ?).

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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