Ein weiterer Erfolg vor dem LG Oldenburg. Das LG Oldenburg bleibt seiner Linie treu und hat VW mit Urteil vom 22.01.2019 (16 O 2322/18) auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. VW muss das vom VW-Abgasskandal betroffene Fahrzeug Zug-um-Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurück nehmen. Die Klagepartei muss sich die gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Hierbei ging das LG Oldenburg bei dem 2.0 TDI Motor von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 250.000 km aus.
LG Oldenburg erneut contra VW
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Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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