Ein weiterer Erfolg vor dem LG Münster. Das LG Münster bleibt seiner Linie treu und hat VW mit Urteil vom 02.11.2018 (011 O 246/17) auf Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 verurteilt. VW muss das vom VW-Abgasskandal betroffene Fahrzeug Zug-um-Zug gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurück nehmen. Die Klagepartei muss sich die gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Bei dem streitgegenständlichen VW Passat Variant Highline 2.0 TDI kalkulierte das LG Münster für die Nutzungsentschädigung mit einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 250.000 km.
Sind auch Sie vom VW-Abgasskandal betroffen, helfen wir Ihnen gerne, dass auch Sie Ihr Fahrzeug an VW zurückgeben können. Wir vertreten bundesweit erfolgreich viele vom VW-Abgasskandal Betroffene.
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