Die Bundesregierung hat sich auf Regelungen für Diesel-Fahrverbote geeinigt und will sie in dieser Woche im Kabinett auf den Weg bringen. Am Donnerstag (15.11.2018) steht die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) auf der Tagesordnung.
Die schwarz-rote Koalition hatte sich Anfang Oktober darauf geeinigt, in Städten mit relativ geringen Überschreitungen des Grenzwerts für gesundheitsschädliche Stickoxide Diesel-Fahrverbote für „in der Regel“ nicht verhältnismäßig zu erklären, weil andere Maßnahmen ausreichten, um den Grenzwert einzuhalten. Der Grenzwert liegt bei 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft, in Städten mit Höchstwerten von bis zu 50 Mikrogramm soll es keine Fahrverbote geben. Allerdings könnten Kommunen weiter frei entscheiden.
Zudem sollte über die Änderung des Gesetzes festgeschrieben werden, dass Diesel-Fahrzeuge der Abgasnormen Euro 4 und Euro 5 von Fahrverboten ausgenommen werden, falls sie im Alltag nicht mehr als 270 Milligramm Stickstoffdioxid pro Kilometer ausstoßen – etwa wenn sie mit zusätzlichen Katalysatoren nachgerüstet wurden. Euro-6-Diesel sollen ebenfalls ausgenommen sein, unabhängig von ihrem Stickoxid-Ausstoß.
Gesetze werden aufgeweicht bis es passt.
Warum Diesel mit Euro 6 ausgenommen sein sollen, bleibt fraglich, schließlich wurden bei diesen massiv überhöhte Werte festgestellt. Aus diesem Grund will die Stadt Berlin die Fahrverbote auf alle Diesel, mit Ausnahme der Euro 6 d temp Norm ausweiten.