Das OLG Karlsruhe hat sich mit Hinweisbeschluss, Az. 13 U 17/18, für eine Schadenersatzpflicht von VW nach § 826 BGB ausgesprochen. Damit geht auch das OLG Karlsruhe von einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung von VW aus.
OLG Karlsruhe contra VW
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Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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