Ab 2019 wird es eine Fahreinschränkung in der grünen Umweltzone für ältere Diesel Euro 4 und schlechter geben mit einer Übergangsregelung für die Anwohner und angemessenen Ausnahmen für Handwerker und Lieferverkehre, teilte nun Andreas Schwarz von der grünen Landtagsfraktion in Baden-Württemberg mit.
Das geht der Deutschen Umwelthilfe nicht weit genug: Sie verlangt, dass es keine Ausnahmeregeln für Anwohner geben und auch Fahrzeuge mit Abgasnorm Euro 5 auf besonders belasteten Strecken nicht fahren sollten. Deshalb läuft gerade ein Verfahren vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart. Der Prozessausgang wird mit Spannung erwartet.