LG Neuruppin contra VW

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Wie bereits angekündigt liegt nun das Urteil vom 21.06.2018, Az. 1 O 115/17  aus Neuruppin mit dem erwarteten Ausgang vor.

Wie bereits berichtet, hatte das LG Neuruppin in einem Termin 10 Klagen gegen VW und teilweise auch Autohäusern verhandelt. Interessant hieran war, dass das LG sämtliche Verfahren verbunden hat und in einer mündlichen Verhandlung zusammen abarbeitete.

Die zuständige Kammer des LG Neuruppin gab dem Schadenersatzansprüchen des Klägers nach § 826 BGB wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung mit Urteil vom 21.06.2018, Az. 1 O 115/17 statt und verurteilte VW entsprechend. VW muss das Fahrzeug, einen Audi Q5 2.0 TDI, zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Der Kläger muss sich die gefahrenen Kilometer als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. Hierbei geht das LG Neuruppin von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 km aus.

Wollen auch Sie erfolgreich gegen VW vorgehen, kontaktieren Sie uns.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de