1 Milliarde Bußgeld für VW

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In der Dieselaffäre hat die Staatsanwaltschaft Braunschweig ein Bußgeld über eine Milliarde Euro gegen Volkswagen verhängt.

„Volkswagen akzeptiert das Bußgeld und bekennt sich damit zu seiner Verantwortung“, teilte die VW AG am heutigen Mittwoch mit. Damit verzichtet VW auf Rechtsmittel.

Den Ergebnissen der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge ist es zu Aufsichtspflichtverletzungen in der Abteilung Aggregate-Entwicklung im Zusammenhang mit der Fahrzeugprüfung gekommen. Diese seien laut Staatsanwaltschaft „mitursächlich“ dafür, dass von Mitte 2007 bis 2015 „insgesamt 10,7 Millionen Fahrzeuge mit dem Dieselmotor der Typen EA 288 (Gen3) in den USA und Kanada sowie EA 189 weltweit mit einer unzulässigen Softwarefunktion beworben, an Abnehmer veräußert und in den Verkehr gebracht wurden“.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
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