Das OLG Düsseldorf hat mit Hinweisbeschluss vom 21.09.2017, Az. I 4 U 87/17, im Rahmen eines Berufungsverfahrens darauf hingewiesen, dass Erfolgsaussichten für eine auf Rückabwicklung des Kaufvertrags gerichtete Schadensersatzklage eines vom VW-Abgasskandals betroffenen Autokäufers gegen die Herstellerin Volkswagen AG bestünden.
Damit gibt das OLG Düsseldorf zu erkennen, dass ein Anspruch aus dem Deliktsrecht gemäß § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gegen den Hersteller VW auf Fahrzeugrückgabe Zug um Zug gegen Erstattung des Kaufpreises, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, bestehen dürfte.
Damit bestätigt das OLG Düsseldorf die aktuelle Tendenz vieler Landgericht.
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