Das LG Siegen hat mit Urteil vom 14.11.2017 (1 O 118/17) den Händler zur Rückabwicklung des Kaufvertrages, Zug um Zug gegen Herausgabe des vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs, unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenenn Kilometer verurteilt. Das LG Siegen sah in der unzulässigen Abschalteinrichtung einen erheblichen Mangel, der den Kläger zum Rücktritt berechtigt.
Gleichzeitig wurde die VW AG zum Schadenersatz aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt.
Das LG Siegen führte u.a. zur Begründung der Sittenwidrigkeit aus, dass VW in großem Umfang und mit erheblichem technischem Aufwand gesetzliche Umweltschutzvorschriften ausgehebelt und zugleich ihre Kunden manipulierend beeinflusst hat. VW hat dabei nicht einfach nur gesetzliche Abgaswerte außer Acht gelassen, sondern mit der Abschaltvorrichtung zugleich ein System zur planmäßigen Verschleierung ihres Vorgehens gegenüber den Aufsichtsbehörden und den Verbrauchern geschaffen, welches sich insgesamt als sittenwidriges Verhalten darstellt.
Weiter führt das LG Siegen aus, dass VW ihr Gewinnstreben über den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gesetzt habe.