Auch das LG Frankfurt am Main sieht in 3 Entscheidungen gegen die Volkswagen AG eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des betroffenen Kunden und gibt dem Anspruch nach § 826 BGB statt. Der Kläger kann das mit der Manipulationssoftware ausgerüstete Fahrzeug, welches dadurch eine unzulässige Abschalteinrichtung (so das KBA) besitzt, an VW zurückgeben und erhält, unter Abzug einer Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer, den Kaufpreis zurück.
LG Frankfurt am Main, Urteil vom 27.06.2017, 2-31 O 110/16
LG Frankfurt am Main, Urteil vom 07.08.2017, 2-30 O 190/16
LG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.10.2017, 2-17 O 128/16