OLG München mit richtungsweisendem Hinweis

Diesen Artikel teilen:
Share on facebook
Facebook
Share on google
Google
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
Linkedin

Das OLG München, welches sich mit diversen Berufungsverfahren im VW-Abgasskandal auseinander zu setzen hat, ist nicht allein durch den Vortrag des Händlers überzeugt, dass das Software-Update geeignet ist, um den Mangel wegen der Abgaswerte zu beheben. Neben den bestehenden Zweifeln über die Wirkungsweise des Software-Updates sieht das OLG München den Händler dafür in der Beweislast.

Das OLG München (8. Senat) hat sich nunmehr zu dieser deutschlandweit in zahlreichen Gerichtsprozessen wegen des VW-Abgasskandals diskutierten Frage in gleich fünf Berufungsverfahren geäußert (Hinweise vom 20.6.2017 zu den folgenden Verfahren: 8 U 1706/17; 8 U 1707/17; 8 U 1710/17; 8 U 1711/17 und 8 U 1712/14).

Da das OLG München davon ausgeht, dass der Händler darlegungs- und beweisbelastet ist für die Behauptung, dass das von VW entwickelte Software-Update den Mangel beheben kann, muss gerade eben der betroffene Käufer nicht nachweisen, dass das Software-Update den Mangel nicht behebt. Der Händler muss also beweisen, dass das Softwareupdate funktioniert und keine Folgemängel nach sich zieht. Das sahen bislang viele Landgericht in der Republik in der ersten Instanz anders, so dass von einer Richtungsänderung ausgegangen werden kann.

Für den betroffenen Käufer als Kläger hat diese Beweislastumkehr gravierende positive Folgen. Wenn dem Händler dieser Beweis nicht gelingt geht dies zu seinen Lasten. Er kann sich im Prozess dann nicht damit verteidigen, dass der Rücktritt, die Neulieferung oder auch die Minderung wegen der „einfachen“ Mangelbeseitigung nicht berechtigt sei.

Außerdem hilft diese Beweislastumkehr dem Kläger auch bei der strittigen Frage, ob das Software-Update den Mangel folgenlos beheben kann. Denn auch dies muss nun der Händler beweisen. Gelingt ihm der Beweis nicht, dann geht dies ebenfalls zu Lasten des Händlers.

Mit dieser Beweislastverteilung steigen die Chancen der vom VW-Abgasskandal betroffenen Kunden auf ein Obsiegen gegen VW und Händler weiter an.

Diesen Artikel teilen:
Share on facebook
Facebook
Share on google
Google
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
Linkedin

Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de