Auch das LG Hagen hat am 16.3.2017, 4 O 93/16, VW als Hersteller in einem weiteren VW-Abgasskandal-Fall verurteilt. Das LG Hagen billigte den bereits im Januar 2016 erklärten Rücktritt des Klägers, welcher das Fahrzeug direkt von VW erworben hatte, und verurteilte VW zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich der gezogenen Nutzungen (zurückgelegte Km). Wie das LG München sah auch das LG Hagen eine Aufforderung zur Nacherfüllung mit Fristsetzung als entbehrlich an, da VW ohnehin wegen der fehlenden Freigabe der Änderungen im Motor und an der Motorsteuerung nicht in der Lage gewesen wäre, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben.
LG Hagen verurteilt VW zum Rücktritt
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Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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