In einem weiteren VW-Abgasskandal-Fall hat das Landgericht Arnsberg am 24.3.2017, 2 O 234/16, einer Klage auf Rücktritt vom Kaufvetrag eines vom Abgasskandal betroffenen Kunden gegen den Händler stattgegeben und diesen zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich der gezogenen Nutzungen (zurückgelegte Km) verurteilt.
LG Arnsberg lässt Rückttritt des Klägers zu
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Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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