BGH hebt EA288 Termin auf und wartet auf den EuGH

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die erste mündliche Verhandlung zum VW Dieselmotor des Typs EA288, welche für den 30.6.2022 terminiert war, abgesagt und will eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) abwarten.

Hintergrund: Der EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos hatte am 2.6.2022 in einem Diesel-Verfahren klar gemacht, dass Verbraucher Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn in ihren Fahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen die Abgasreinigung manipulieren. Der Anspruch gilt auch dann, wenn Vorsatz und Sittenwidrigkeit des Herstellers nicht nachzuweisen sind (Az. C 100/21). Damit widerspricht der Generalanwalt mit seinen Anträgen der bisherigen Rechtsprechung des BGH. In der Regel folgt der EuGH dem Votum des Generalanwalts. Mit einer Entscheidung wird in drei bis sechs Monaten gerechnet. Auch zahlreiche Gerichte der unteren Instanzen setzen Diesel-Verfahren aus, um auf den EuGH zu warten.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de