Stellantis hat in der mündlichen Verhandlung vom 6.12.2021 vor dem LG Osnabrück, Az. 2 O 2214/21 erstmals zugegeben, die Diesel-Motoren selbst mit Software zu „bedaten“. Iveco liefere nur den „nackten Motor“ und Fiat die Software.
Damit kann sich Stellantis nicht mehr aus der Verantwortung stehlen mit der Begründung die Motoren stammen von Iveco und nicht von Fiat.
Somit ist de Haftung bei Stellantis und gleichzeitig auch die Kenntnis von der Täuschung und der entsprechende Vorsatz, als weitere Voraussetzungen für den Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB, nahezu unmöglich wegzudiskutieren.