Ansprüche gegen Audi bzgl. der 3.0l (EA897) und 4.2l (EA898) Motoren verjähren Ende 2022

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Im Jahre 2019 haben die meisten Betroffenen bzgl. der 3.0l (EA897) und 4.2l (EA898) Motoren von Audi, welche in Audi-, Porsche- und VW-Modellen verbaut wurden, Benachrichtigung über den jeweiligen Rückruf erhalten und somit Kenntnis von der Betroffenheit des Fahrzeugs erlangt.

Nach der zutreffenden Auffassung des Landgerichts Nürnberg-Fürth (Urteile vom 27.11.2019, Az.: 9 O 3056/19 und vom 28.11.2019, Az.: 9 O 4197/19) wird die erforderliche Kenntnis über die Betroffenheit des individuellen Fahrzeugs vom Abgasskandal frühestens durch das im jeweiligen Einzelfall versandte Rückrufschreiben begründet. Die 3-jährige Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres (31.12.2019) zu laufen, in dem der Betroffene das Rückrufschreiben erlangt hat. Ansprüche können somit bis zum Ende des Jahres 3 Jahre später geltend gemacht werden. Wer also im Jahre 2019 das Rückrufschreiben erhalten hat, kann seine Ansprüche bis zum 31.12.2022 geltend machen.

Der 3,0 Liter-TDI-Motor von Audi wird in Oberklasse-Dieselfahrzeugen der Marken Audi, VW und Porsche verbaut – unter anderem im Porsche Cayenne und Macan sowie im VW Touareg und Amarok.

In den 3,0 TDI-Motoren von Audi, welche in den Modellen der Marken Audi, Porsche und VW verbaut sind, hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine unzulässige Abschalteinrichtung festgestellt und entsprechend verpflichtende Rückrufe für die betroffenen Modelle angeordnet. Die Fahrzeuge verfügen über eine Prüfstandserkennung, die bewirkt, dass der die NOx-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand eingehalten werden. Im Normalbetrieb auf der Straße wird die Abgasreinigung dann jedoch heruntergefahren, mit der Folge, dass die gesetzlichen Grenzwerte für Stickoxide (NOx) nicht mehr eingehalten werden und um ein Vielfaches überboten werden.

Die amtliche Rückrufaktion umfasst rund 200.000 Fahrzeuge von Audi, Volkswagen und Porsche, die den Dieselmotor vom Typ EA897 mit 3,0 Litern Hubraum und der Abgasnorm Euro 6 besitzen. Die folgenden 3,0 TDI-Modelle aus den Baujahren ab 2009 der Abgasnorm Euro 6 sind vom Rückruf betroffen:

Audi A4 3,0 TDI EURO 6

Audi A5 3,0 TDI EURO 6

Audi A6 3,0 TDI EURO 6

Audi A7 3,0 TDI EURO 6

Audi A8 3,0 TDI EURO 6

Audi Q5 3,0 TDI EURO 6

Audi Q7 3,0 TDI EURO 6

Audi Q8 3,0 TDI EURO 6

Audi SQ5 3,0 TDI EURO 6

Audi S4 3,0 TDI Euro 6

Audi S5 3,0 TDI Euro 6

Audi S6 3,0 TDI Euro 6

Audi S7 3,0 TDI Euro 6

Porsche Macan S Diesel 3,0 Diesel EURO 6

Porsche Cayenne 3,0 EURO 6

VW Touareg II 3,0 TDI EURO 6

VW Touareg III 3,0 TDI EURO 6

VW Amarok 3,0 TDI

Der EA898 mit 4.2l wurde in den nachstehenden Modellen verbaut:

Porsche Panamera II

Porsche Cayenne

VW Tuareg III

Audi SQ7

Audi SQ8

Audi A8

Als Betroffener Halter erhalten Sie ein Rückrufschreiben des jeweiligen Herstellers (Audi, Porsche, VW). Sollten auch Sie vom Abgasskandal betroffen sein, kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen gerne.

Wir sind eine der erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal (98% gewonnene Prozesse) und helfen Betroffenen deutschlandweit. Profitieren auch Sie von unserer Erfahrung und unserem Fachanwalt für Verkehrsrecht. Wir beraten Sie gerne und helfen Ihnen, Ihren vom Abgasskandal betroffen Diesel (Audi, Porsche, Seat, Skoda, VW und Daimler, s. www.mercedes-abgasskandal.com) gegen Erstattung des Kaufpreises, unter Abzug einer Nutzungsentschädigung (für Ihre Laufleistung), zurück zu geben. Die Erstberatung (auch telefonisch) bieten wir Ihnen natürlich kostenlos an.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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