Das LG Düsseldorf hat VW mit Urteil vom 29.11.2021, Az.: 21 O 303/19 zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt.
VW muss das streitgegenständliche Fahrzeug, einen VW Golf VII 2.0 TDI mit dem Motortyp EA288 und der Abgasnorm Euro 6 zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung erstatten.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ordnete für das Fahrzeug am 10.10.2019 einen amtlichen Rückruf wegen einer Konformitätsabweichung an. Hintergrund war, dass die Beklagte in routinemäßigen Felduntersuchungen festgestellt hatte, dass der NOx-Speicherkatalysator (NSK) im Kundenbetrieb anders altere als in den Dauerlauftests des Genehmigungsverfahrens.
Damit hält das Fahrzeug auf dem Prüftsand die Grenzwerte für die Emissionen ein, während es diese im realen Straßenverkehr übersteigt.
Damit reiht sich das LG Düsseldorf in eine Reihe von Gerichten ein, die bei dem Motortyp EA288 unzulässige Abschalteinrichtungen sehen und damit den Abgasskandal 2.0.