LG Oldenburg verurteilt Händler zur Neulieferung eines Wohnmobils

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Das Landgericht Oldenburg hat mit Urteil vom 02.09.2021, Az. 4 O 767/21 einen Händler zur Neulieferung eines Fahrzeugs (Wohnmobils) gegen Rückgabe des manipulierten Wohnmobils und ohne Anrechnung der gezogenen Nutzungen (zurückgelegte Kilometer) verurteilt.

Der Händler muss ein mangelfreies, fabrikneues, typengleiches Ersatzfahrzeug aus der aktuellen Serienproduktion des Herstellers Hymer mit gleichartiger und gleichwertiger technischer Ausstattung nachliefern.

Bei dem Wohnmobil handelte es sich um einen Hymer Exsis T 768, welches als Basisfahrzeug auf dem Fiat Ducato mit dem 2,3-Liter-Motor (150 PS) und der Euronorm 6b aufbaut.

Dieser Motor verfügt über eine unzulässige Abschalteinrichtung in Form einer Zeitschaltuhr. So wird die Abgasreinigung nach 22 Minuten deaktiviert, so dass das Fahrzeug – streng genommen – gar keine Abgasnorm mehr einhält.

Der Händler hatte sich nicht geäußert, so dass ein Versäumnisurteil erging.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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