Das OLG Naumburg teilte mit Beschluss vom 19.07.2021, Az 8 U 11/21 mit, dass es VW zu Schadenersatz nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilen werde.
Das OLG Naumburg sieht im Motor mit der sogenannten Fahrkurvenerkennung eine Zykluserkennung verbaut. Ziel der durch die Fahrkurve ausgelösten unterschiedlichen Betriebsstrategien des SCR-Katalysators sei es laut Gericht, die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickoxid auf dem Prüfstand sicher einhalten zu können. Eine solche Prüfstandserkennung sorgt bereits für eine Unzulässigkeit der Abschalteinrichtungen, so das Gericht.
VW muss das Fahrzeug, einen VW T6 Multivan 2.0 l TDI mit dem Motortyp EA288, Euro6 zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Die Klagepartei muss sich eine Nutzungsentschädigung für die mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.