OLG Naumburg contra VW, Abgasskandal 2.0, VW T6 Multivan, EA288, Euro6

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Das OLG Naumburg teilte mit Beschluss vom 19.07.2021, Az 8 U 11/21 mit, dass es VW zu Schaden­ersatz nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung verurteilen werde.

Das OLG Naumburg sieht im Motor mit der sogenannten Fahrkurvenerkennung eine Zykluserkennung verbaut. Ziel der durch die Fahrkurve ausgelösten unterschiedlichen Betriebsstrategien des SCR-Katalysators sei es laut Gericht, die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte für Stickoxid auf dem Prüfstand sicher einhalten zu können. Eine solche Prüfstandserkennung sorgt bereits für eine Unzulässigkeit der Abschalteinrichtungen, so das Gericht.

VW muss das Fahr­zeug, einen VW T6 Multivan 2.0 l TDI mit dem Motortyp EA288, Euro6 zurück­nehmen und den Kauf­preis erstatten. Die Klagepartei muss sich eine Nutzungs­entschädigung für die mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilo­meter anrechnen lassen.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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