LG Kleve contra Audi, Audi A6 3.0 TDI, EA897 Euro6

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Das LG Kleve hat Audi zu Schadensersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt, Az. 3 O 6/21. Audi muss das streitgegenständliche Fahrzeug, einen Audi A6 3.0 TDI Euro 6 mit dem Motortyp EA897 zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Auf den Kaufpreis hat sich die Klagepartei eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen zu lassen.

Das Kraftfahrt-Bundesamt hat für das Modell einen Rückruf wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung bzw. unzulässigen Reduzierung der Wirksamkeit des Emissionskontrollsystems angeordnet.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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Tel.: 0461-97 88 78 18
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