Angefangen hatte alles damit, dass der VW-Aufsichtsrat Ende März 2021 beschlossen hatte, von Winterkorn und dem ehemaligen Audi-Chef Stadler Schadensersatz wegen der Verletzung aktienrechtlicher Sorgfaltspflichten zu fordern. Auch vier ehemalige Vorstände von Audi, Porsche und VW nahm der Konzern wegen der Abgasmanipulation in Regress. Der Aufsichtsrat stützte sich auf Untersuchungen einer Anwaltskanzlei, die in den vergangenen Jahren mehrere Millionen Dokumente, Dateien, Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft sowie behördliche und gerichtliche Verfahren auswertete und selbst mehr als 1.500 Interviews und Vernehmungen führte.
Nach Überzeugung des Aufsichtsrats stand fest, dass es Winterkorn in der Zeit von dem 27.07.2015 unterlassen habe, die Hintergründe des Einsatzes unzulässiger Abschalteinrichtungen in Form von Softwarefunktionen in Dieselmotoren aufzuklären, die zwischen 2009 und 2015 in den USA verkauft wurden. Außerdem habe Winterkorn nicht dafür gesorgt, dass die in dem Zusammenhang von den US-Behörden gestellten Fragen umgehend wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet wurden.
Einem Medienbericht zufolge zeichnet sich nun eine Einigung zwischen VW und mehreren ehemaligen Vorständen ab. Laut Vertragsentwürfen habe sich Winterkorn bereit erklärt, etwa zehn Millionen Euro an VW zu zahlen.
Im Zuge dessen solle sich VW auch mit seiner Manager-Haftpflichtversicherung auf die Zahlung weiterer 200 bis 300 Millionen Euro verständigt haben.