Derweil erhalten viele Halter eines Audi, Seat, Skoda oder VW mit dem Motor vom Typ EA288 die Aufforderung, ihr Fahrzeug zu einer „Überprüfung“ in die Werkstatt zu bringen. Das ganze ist als „Werkstattaktion 23CY“ bezeichnet. Laut dem Schreiben soll es zu Problemen bei der Fehlererkennung im SCR-System, welches der Abgasreinigung dient, kommen. Genau dieses SCR-System steht im Mittelpunkt der Diskussion um die unzulässige Manipulation von Abgaswerten beim Motortyp EA288.
Bislang handelt es sich noch nicht um einen seitens des Kraftfahrt-Bundesamtes angeordneten und somit verpflichtenden Rückruf. Aus diesem Grund raten wir allen Betroffenen die Aktion 23CY nicht durchzuführen zu lassen.
Interessanterweise steht die „Werkstattaktion 23CY“ in zeitlichem Zuammenhang mit dem OLG Urteil aus Köln vom 19.02.2021, 19 U 151/20. Es ist nicht auszuschließen, dass VW durch die „Werkstattaktion 23CY“ versucht unzulässige Abschalteinrichtungen beim Motortyp EA288 zu entfernen, um eine erneute Klagewelle, wie beim Vorgängermotor vom Typ EA189, zu vermeiden.