Das LG Freiburg hat die erste Klage bzgl. der Wohnmobile gegen Fiat mit Urteil vom 26.02.2021, 14 O 333/20 zurückgewiesen. Zur Begründung verwies das LG Freiburg auf das noch ausstehende schriftliche Urteil.
Damit ist der Weg für die II. Instanz (Berufung) zum OLG Karlsruhe geebnet.