Das LG Karlsruhe hat VW mit Urteil vom 07.02.2021, Az. 9 O 93/20 zu Schadensersatz wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung nach § 826 BGB verurteilt. VW muss das streitgegenständliche Fahrzeug, einen Skoda Yeti 2.0 TDI 4×4 zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Auf den Kaufpreis hat sich die Klagepartei eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen zu lassen.
Das LG Karlsruhe bestätigt mit dieser Entscheidung, dass beim EA288, als Nachfolgemotor des Skandalmotors der ersten Generation EA189, das Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung. Der Motor des Typs EA288 des streitgegenständlichen Fahrzeugs ist mit einer Software ausgestattet, die erkennt, wenn das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschriebenen Prüfzyklus durchfährt und dann in einen Modus umschaltet, in welchem der SCR-Katalysator dauerhaft ausreichend Harnstoff zugeführt wird, um die Emission gemäß den vorgeschriebenen Abgaswerte zu reduzieren. Im normalen Fahrbetrieb hingegen wird weniger Harnstoff verwendet, sodass es zu einem deutlich erhöhten Emissionsausstoß kommt.