LG Osnabrück contra VW

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Das Land­gericht Osnabrück bleibt seiner Linie treu und verurteilte VW mit Urteil vom 30.11.2020, 10 O 1477/20 zum Schaden­ersatz nach § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung. VW muss das Fahr­zeug, zurück­nehmen und den Kauf­preis erstatten. Die Klägerin muss sich eine Nutzungs­entschädigung für die mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilo­meter anrechnen lassen. Hier ging das LG Osnabrück bei dem VW Tiguan 2.0 TDI Motor von einer zu erwartenden Gesamtlaufleistung von 300.000 km aus.

Die Klägerin hatte sich zuvor der Musterfeststellungsklage angeschlossen, das Vergleichsangebot jedoch ausgeschlagen, so dass die Verjährung des geltend gemachten Anspruchs auch nicht verjährt war.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

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Tel.: 0461-97 88 78 18
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