Das LG Braunschweig hat nunmehr, nach dem ersten verbraucherfreundlichen BGH-Urteil vom 25.5.2020, VI ZR 252/19, ein Umdenken angekündigt. Bisher haben LG und OLG Braunschweig, ähnlich dem bekannten gallischen Dorf, sich der übrigen Rechtsprechung in Deutschland entgegengestellt und eine Haftung von VW rigoros ausgeschlossen. Ein Einzelrichter der 11. Zivilkammer des LG Braunschweig machte nun den Anfang. Mit Beschluss vom 2.6.2020, 11 O 4083/18, wurde die Änderung zu einer VW-freundlichen Rechtsauffassung angekündigt.
Einsicht und Umdenken auch in Braunschweig
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Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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