Rückruf beim EA288 – oder VW-Abgasskandal reloaded

Viele VW Manager wussten offenbar Bescheid
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Nachdem das LG Duisburg VW in einem Verfahren, bei welches es um den Nachfolger des vom VW-Abgasskandal betroffen Motortyps EA189, nämlich den EA288 zu Schadenersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung verurteilt hat, da für das Gericht fest stand, dass auch der EA288 über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt, versucht VW nun ihre Kunden mit EA288 Motoren zu einem Software-Update zu bewegen. VW schreibt die Halter an und erklärt ihnen im Rückruf mit der Aktionsnummer 23×4, dass es „infolge eines thermischen Alterungsprozesses des NOx-Speicherkatalysators zu einer verminderten Katalysator-Aktivität“ kommen kann und dadurch die Abgaswerte ansteigen. Nach dem Update verspricht VW einen reduzierten Schadstoffausstoß.

Nach dem Urteil des LG Duisburg und diversen Beweisbeschlüssen von anderen Landgerichten, wonach Sachverständigengutachten zur Klärung, ob unzulässige Abschalteinrichtungen beim EA288 verbaut sind, eingeholt werden sollen, steht zu befürchten, dass VW mit dem Update diese unzulässigen Abschalteinrichtungen entfernen will, um sich etwaiger Schadenersatzforerungen zu entziehen.

Wir raten daher dringend von dem Aufspielen des Software-Updates ab.

Sollte das LG Duisburg Recht behalten und VW hat auch in den EA288 Motoren unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut, droht dem Wolfsburger Konzern ein zweiter VW-Abgasskandal.

Haben auch Sie einen VW mit dem Motortyp EA288, dann kontaktieren Sie uns und profitieren Sie von unsere kostenlosen Erstberatung, sowie unserer erfolgreichen Kompetenz auf dem Gebiet des VW-Abgasskandals. Wir sind eine der ersten vier Kanzleien in Deutschland, die sich mit der Thematik auseinander gesetzt haben und wir können auf eine Erfolgsquote von 98% zurückblicken.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
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