VG Schleswig schaltet EuGH ein

Diesen Artikel teilen:
Share on facebook
Facebook
Share on google
Google
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
Linkedin

Mittlerweile liegen sechs Verfahren aus Deutschland bei den Richtern in Luxemburg zur Vorabentscheidung auf dem Tisch. Besonders spannend erweist sich die Vorlage des Verwaltungsgerichts Schleswig (Az. 3 A 113/18). Hier geht es letztlich um die Zulässigkeit des Software-Updates, das die Volkswagen AG in vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugen mit dem Motor EA 189 aufgespielt hat. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte am 20.6.2016 dem Update seinen Segen gegeben und festgestellt, dass das sogenannte Thermofenster keine illegale Abschalteinrichtung im Abgaskontrollsystem darstellt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) reichte gegen den Zulassungsbescheid Klage ein, weil sie das Update weiterhin für eine illegale Manipulation hält.

Wenn der EuGH das Software-Update von VW für illegal erklärt, erreicht der VW-Abgasskandal eine neues Ausmaß. Zum einen müsste der Fall um den betroffen Motor EA 189 juristisch neu aufgerollt werden, so dass auch etwaige Verjährungen vom Tisch sind und zum anderen wären auch alle anderen Fahrzeuge, in die Hersteller wie VW, Daimler, Volvo usw. ein Thermofenster verbaut haben, nicht mehr zulässig auf deutschen und europäischen Straßen.

Diesen Artikel teilen:
Share on facebook
Facebook
Share on google
Google
Share on twitter
Twitter
Share on linkedin
Linkedin

Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de