LG Kiel contra VW

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Das Landgericht Kiel verurteilte VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zum Schadenersatz. Nach einem Urteil des LG Kiel vom 9.10.2019, 11 O 153/18, muss VW das Fahrzeug zurücknehmen und den vollen Kaufpreis ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung erstatten. Außerdem sprach das Gericht dem Kläger auch noch einen Zinsanspruch in Höhe von 4 Prozent ab Kaufpreiszahlung zu.

Durch die Abgasmanipulationen sei der Kläger vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt worden, entschied das LG Kiel. VW muss den Skoda zurücknehmen und den vollen Kaufpreis erstatten. Einen Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer habe VW nicht. Denn dadurch würde VW als Schädiger unbillig entlastet, so das LG Kiel. So hatten zuvor bislang nur die Landgerichte Essen, Augsburg, Halle, Gera und Potsdam entschieden.

Zudem erhält der Kläger auch noch 4% Zinsen ab Zahlung des Kaufpreises und nicht erst ab Klageerhebung.

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Veröffentlicht von

Rechtsanwalt Alexander Jüngst, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Rechtsanwalt in Flensburg

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Tel.: 0461-97 88 78 18
Email: info@juengst-kahlen.de