Wie schon die Oberlandesgerichte Koblenz und Karlsruhe entschied auch das OLG Köln erneut, mit Urteil vom 17.7.2019, 16 U 199/18, dass VW die Kunden vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat und daher nach § 826 BGB schadensersatzpflichtig ist.
Das OLG Köln entschied nun, dass der Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen VW das Fahrzeug zurückgeben kann und den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurückbekommt.
Damit bestätogt auch das OLG Köln unsere Vorgehensweise und Argumentation.
Sind auch Sie vom VW-Abgasskandal betroffen, kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen deutschlandweit erfolgreich Ihre Rechte durchzusetzen.