VG Stuttgart sieht in der Diesel-Nachrüstung keine Alternative zu Fahrverboten

Das Verwaltungsgericht Stuttgart musste sich gestern, Mitwoch, den 19.07.2017, mit einer Klage der Deutschen Umwelthilfe DUH gegen einen neuen Luftreinhalteplan auseinandersetzen. Dieser soll vom 01.01.2018 in Stuttgart gelten. Seit mindestens sieben Jahren werden dort die EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) zum Teil um das Doppelte übertroffen.

Die DUH sieht allein in Diesel-Fahrverboten ein wirksames Mittel gegen Luftverschmutzung. Aus Sicht des Landes soll man dagegen erst abwarten, ob die von der Autoindustrie angekündigten Nachrüstungen älterer Diesel eine ähnliche Wirkung für die Luftreinhaltung haben, sagten seine Vertreter bei der Verhandlung. Dies wolle man im Jahr 2018 prüfen. Reicht es nicht, kämen die Fahrverbote wieder ins Spiel.

Die Wirksamkeit der Nachrüstung sei noch „mit vielen Fragezeichen behaftet“, sagte Richter Kern. Das Land hatte bei der Verhandlung am Mittwoch versucht, das Verwaltungsgericht davon zu überzeugen, durch Nachrüstungen älterer Diesel um die unpopulären Fahrverbote in Stuttgart herumzukommen. Nachrüstungen seien aber keine vergleichbare Maßnahme zur Luftreinhaltung, sagte Richter Kern deutlich.

Verkündungstermin für eine Entscheidung wurde für den 28.07.2017 beschlossen.

Sollte das Gericht hier der Klage stattgeben und pro Fahrverbote urteilen, könnte dies das Ende des Diesels bedeuten.

 

Drei Urteile rechtskräftig

Wie bereits vor ein paar Tagen berichtet hat VW verzichtet gegen ein Urteil des LG Arnsberg in die Berufung zu gehen, so dass dieses Urteil nunmehr rechtskräftig geworden ist. Nun sind zwei weitere rechtskräftige Urteile hinzugekommen.

Konkret handelt es sich dabei um folgende Urteile:

LG Arnsberg vom 12.05.2017, Az.: I-2 O 264/16 hier nachzulesen:

LG Arnsberg, Urteil vom 12.5.2017, Az. I-2 O 264/16

 

LG Bayreuth vom 12.05.2017, Az.: 23 O 348/16 hier nachzulesen:

LG Bayreuth, Urteil vom 12.5.2017, 23 O 348/16

 

LG Wuppertal vom 26.04.2017, Az.: 3 O 156/16 hier nachzulesen:

LG Wuppertal, Urteil vom 26.4.2017, Az. 3 O 156/16

 

 

VW unterliegt und geht erstmals nicht in Berufung

VW unterliegt in einem Rechtsstreit vor dem LG Arnsberg und verzichtet erstmalig auf die Einlegung der Berufung zum OLG.

Interessant ist dies vor dem Hintergrund, dass in dem Urteil die Rede von „Verletzung der Aufklärungspflichten, mangelhafte Arbeitsabläufe und arglistige Täuschung“ die Rede ist. Es sind deutliche Worte, mit denen das LG Arnsberg die Volkswagen AG zur Rücknahme eines vom VW-Abgasskandal betroffenen Dieselfahrzeugs verurteilt hat. Bislang ging VW nach Niederlagen vor Gericht immer in die Berufung.

Kehrtwende?

Sobald die Veröffentlichung des Urteils vorliegt, wird dieses auch hier zu lesen sein.

Fahndung nach VW Managern

Nach Informationen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR fahndet die amerikanische Justiz weltweit,nach fünf frühere VW-Managern und Entwicklern. Gegen diese liegen in den USA Anklagen vor. Darunter befinden sich auch zwei Vertraute des langjährigen Vorstandschefs Winterkorn.

Den fünf Angeklagten wird Verschwörung zum Betrug und Verstoß gegen US-Umweltvorschriften vorgeworfen. Sie sollen ebenso hinter Gitter gebracht werden wie der sechste VW-Manager, Oliver Schmidt, welcher sich seit Monaten in den USA in Haft befindet. Die Bundesrepublik wird die fünf VW-Manager mit Sicherheit nicht ausliefern. Durch die weltweit angelegte Fahndung über Interpol können die fünf VW-Manager Deutschland nicht mehr verlassen, da sie in einem anderen Staat mit Festnahmen und Auslieferungen in die USA rechnen müssen. In den USA drohen Ihnen langjährige Haftstrafen.

Unter den fünf VW-Managern ist auch Bernd Gottweis, der frühere Leiter des Ausschusses für Produktsicherheit bei VW. Zju seinen Aufgaben gehörte es, Probleme aller Art zu bereinigen. Er galt als Vertrauensmann von Winterkorn. Gottweis kooperiert mit der Staatsanwaltschaft Braunschweig, die ebenfalls gegen ihn ermittelt. Er soll mit seinen Aussagen Winterkorn schwer belastet haben.

Dobrindt vs. Stadler

Nachdem bei den Premiummodellen von Audi (A7 und A8) jetzt auch noch illegale Abschateinrichtungen gefunden wurden (Lenkwinkelerkennung), ich hatte am 8.6.2017 hierüber berichtet, entfacht nun ein Streit zwischen Politik und Industrie.

In den Hauptrollen Verkehrsminister Dobrindt und Audi-Chef Stadler. Nach Aussage des Verkehrsminister seien bei 24.000 Autos von Audi „unzulässige Abschalteinrichtung“, also illegale Bauteile gefunden worden, mit deren Hilfe der wahre Schadstoffausstoß verschleiert werden kann. Diese Defeat Device seien in Kooperation mit dem Konzern entdeckt worden. Von einer gemeinsamen Bekanntgabe der Ergebnisse, wie es von Audi behauptet wird, sei nie die Rede gewesen.

Der Audi-Chef vertritt da eine ganz andere Version und ist darüber hinaus von dem Vorgehen des Verkehrsministers enttäuscht: „Dass Herr Dobrindt allein vorprescht, hat mich persönlich sehr enttäuscht“.

Stadler führt weiter aus:„Wir sind alle zwei Wochen beim Kraftfahrtbundesamt und erstatten Bericht. Bei 24.000 Autos in Europa haben wir Auffälligkeiten gefunden. Diese Informationen haben wir den Behörden mitgeteilt. Dies und das weitere Vorgehen wollten wir gemeinsam kommunizieren“. Dass die Behörden illegale Software „entdeckt“ hätten, sei das falsche Wort. „Wir selbst drehen jedes Steinchen um.“

Nach diesem öffentlichen Disput steht fest, dass einer von beiden die Unwahrheit sagt. Entweder hat der Verkehrsminister und seine Leute Audi erneut des Abgasbetrugs überführt oder Audi hat selbst Unstimmigkeiten entdeckt und sie den Behörden mitgeteilt bzw. gestanden. Da beides gleichzeitig unmöglich ist, scheint als Konsequenz auch klar, dass am Ende wohl einer der beiden, Dobrindt oder Stadler seinen Posten räumen werden wird.

LG osnabrück erneut contra VW

Das LG Osnabrück (5 O 2218/16) bleibt seiner VW-Kunden freundlichen Linie treu und verurteilt am 31.5.2017 einen VW-Händler zur Nachlieferung eines mangelfreien fabrikneuen typengleichen Ersatzfahrzeugs.

Damit muss sich der betroffene Kläger seine in der Zwischenzeit zurückgelegten Kilometer nicht als Nutzungsentschädigung anrechnen lassen und erhält gegen Rückübereignung seines vom VW-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs ein mangelfreies fabrikneues typengleiches Ersatzfahrzeugs.

LG Trier spricht Klartext

Auch das LG Trier hat einer Klage eines betroffenen VW-Kunden auf Rücktritt vom Kaufvertrag stattgegeben.

Der Richter Wolfgang Specht findet in der Urteilsbegründung klar Worte und stellt unmissverständlich klar, dass das Fahrzeug mangelhaft ist, weil er nicht die Voraussetzungen der Abgasvorschriften erfüllt. Er hat keinerlei Zweifel an der Erheblichkeit des Mangels. Ganz im Gegenteil, so führt das Urteil aus, dass dem Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor schädlichen Fahrzeugemissionen in keiner Weise gedient wäre, wenn die aufwendigen technischen Maßnahmen zu deren Reduzierung nur unter Laborbedingungen wirken würden.

Das LG Trier ist der Ansicht, dass der verklagte VW-Händler nicht in der Lage gewesen sei, den Mangel zu beseitigen. In einem Schreiben an den Käufer habe er vordergründig „technische Maßnahmen zur Behebung von Unregelmäßigkeiten“ angekündigt.

Das verkaufte Auto habe nicht der erteilten Typengenehmigung entsprochen. Der ordnungsgemäße Zustand des Wagens habe erst durch die Entfernung der unzulässigen Abschalteinrichtung hergestellt werden können.

Auch im Hinblick auf VW selbst findet der Richter deutliche Worte: Es gehöre zur Verteidigungsstrategie des Konzerns, dass er seine Vertragshändler dazu anhält, sich gegenüber den Käufern „um das Eingeständnis eines Sachmangels“ an den Diesel-Autos herumzuwinden und diesen, etwa in Rechtsstreits, zu bestreiten. Damit sei das Vertrauen des Käufers in die Redlichkeit des Autobauers zerstört. Im Urteil heißt es: „Für den Kläger muss sich der Eindruck aufdrängen, dass die Volkswagen AG ihn nicht ernst nimmt, über Wesentliches falsch, unvollständig oder gar nicht informiert.“ Bei der Bewältigung der Folgen des Abgas-Skandals sei VW „rücksichtslos darauf bedacht“, den Schaden für die eigene Unternehmensgruppe möglichst gering zu halten.

Klare und vor allem zutreffende Worte.

Auch Audi A7 und A8 mit illegaler Abschalteinrichtung

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte am Donnerstag (1. Juni) in Berlin gesagt, Audi habe unzulässige Software zur vorübergehenden Reduzierung des Abgasausstoßes eingesetzt. Danach soll Audi in etwa 24.000 Oberklassewagen vom Typ A7 und A8 eine illegale Software verwendet haben, die mittels Lenkwinkelerkennung arbeitet. Eine vom Kraftahrt Bundesamt und VW eingesetzte Untersuchungskommission habe festgestellt, dass bei Lenkwinkeln über 15 Grad die Stickoxidwerte im Abgas bis zu doppelt so hoch seien wie bei Geradeausfahrt. Während Prüfstandsfahrten auf dem Prüfstand wird das Lenkrad nicht bewegt. Das Bundesverkehrs-Ministerium stellte daraufhin fest, dass „diese Funktion eine Prüfstandserkennung darstellt und damit eine unzulässige Abschalteinrichtung ist“. Dobrindt habe Matthias Müller von VW im Verkehrsministerium darüber informiert. Dieser habe sich überrascht gezeigt. VW muss nun bis 12.6.2017 eine Lösung präsentieren. Audi kündigte bereits einen Tag später, 2..6.2017 an, den bis Faktor 2 höheren NOx-Wert durch eine neue Getriebesoftware korrigieren zu wollen.

Die Manipulationen gehen also weiter und nehmen ein immer größeres Ausmaß an.

VW und die Zielwerte

VW hatte offenbar zu keinem Zeitpunkt die Absicht, die Stickoxidemissionen durch das Software-Update drastisch zu senken, so dass die Grenzwerte eingehalten werden. Das ergibt sich aus einem vertraulichen Papier von VW aus November 2015. Wie der Spiegel und das ZDF berichten, definiert VW darin selbst „Zielwerte“ für den Stickoxidausstoß nach dem Software-Update. Im Straßenbetrieb (real life) liegt dieser Zielwert bei dem „Faktor 3 bis 5“ über dem Grenzwert. Anstatt der erlaubten 180 mg/km NOx sollte das Auto nach dem Update 540 bis 900 mg/km NOx ausstoßen. Nur im offiziellen Labortest sollte laut VW der Grenzwert eingehalten werden. Diese „Zielwerte Volkswagen“ für das Software-Update sind laut dem vertraulichen Papier des VW-Konzerns „inhaltlich mit den Zulassungsbehörden (KBA) und dem Rechtswesen vereinbart“.

 

Software-Update erfolglos

Auch nach dem Software-Update werden die NOx Grenzwerte nicht eingehalten. Mit dem Software-Update erhielten die Fahrzeuge mehrere Abschalteinrichtungen, welche nach wie vor zu hohen NOx-Emissionenen im normalen Straßenverkehr führen. Das KBA genehmigte die Abschalteinrichtungen mit dem Hinweis, dass die „vorhandenen Abschalteinrichtungen als zulässig eingestuft“ wurden.

Auf Nachfrage des ZDF will das KBA keine Stellungnahme abgeben und verweist vielmehr an das Verkehrsministerium, dem es unterstellt ist. Das Verkehrministerium wiederum erklärte – ebenfalls auf Nachfrage des ZDF – dass die Freigaben der Software-Updates durch das KBA erfolgen, wenn das KBA sich von der Wirksamkeit der optimierten Emissionskonzepte überzeugt hat und keine Zweifel an der Zulässigkeit der optimierten Konzepte bestehen.

Nach Artikel 5 II der EU-Verordnung 715/2007/EG ist die Verwendung von Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern, unzulässig. Eine Ausnahme bildet lediglich der Bauteilsschutz. Vor diesem Hintergrund ist auch die neue Software, welche VW durch das Update aufspielt, gesetzeswidrig, so dass die Fahrzeuge keine Zulassung erhalten dürften.